MIETBEDINGUNGEN
1. Benutzung des Fahrzeugs

Das Fahrzeug darf nur auf offiziellen, asfaltierten Strassen gefahren werden. Es ist verboten das Fahrzeug offroad zu benutzen, da dadurch die Versicherung verfällt.

Zusätzliche Fahrer. Der Mieter darf nur diejenige Fahrer die im Mietvertrag als Zusatzfahrer eingeschrieben sind das Fahrzeug fahren lassen. Der Mieter sowie die Zusatzfahrer müssen über 21 Jahre alt sein und seit wenigstens 1 Jahr im Besitz vom Führerschein gewesen sein.

Internazionale Benutzung. Das Fahrzeug darf nicht ausserhalb der spanischen Grenzen gefahren werden, ohne dass der Mieter vorher ein schriftliches Erlaubniss von Autolink erhalten hat.

Sicherheit. Beim parken des Fahrzeugs muss es geschlossen werden, auch wenn es sich nur um einen kurzen Zeitraum handelt. Die Fenster müssen geschlossen werden sowie das Dach falls es ein Cabrio ist.

Kraftstoff. Der Mieter muss das Fahrzeug mit wenigstens dem gleichen Tankinhalt zurückliefern mit dem er ausgeliefert wurde. Sollte weniger Kraftstoff bei der Zurücklieferung vorhanden sein, würde Autolink den Unterschied plus eine € 10 Tankgebühr verrechnen.

2. Verantwortlichkeit für das Fahrzeug und dessens Ausstattung

Selbstbeteiligung. Bei:
a) Schäden des Fahrzeugs und dessens Ausstattung, oder
b) Diebstahl von Teilen, Zubehör oder Ausstattung des Fahzeugs
haftet der Mieter wird für den gesammten Betrag der Selbstbeteiligung der im Mietvertrag stipuliert ist.

Haftung der Selbstbeteiligung. Der Mieter kann eine zusätzliche Versicherung für die Selbstbeteiligung beantragen. Diese Zusatzversicherung deckt jedoch nicht:
- Fahrzeugsbenutzung ausserhalb des offiziell anerkannte Strassennetz (Offroad o.ähn.)
- Schäden im Innenraum wie Zigarettenlöcher o. ähn.
- Tankfüllung mit ungeeignetem Kraftstoff
- Hinterlassung von unverschlossenem Fahrzeug
- Weiterfahrt bei Reifenschäden.

Einzelverantwortlichkeit des Mieters

Falls das Fahrzeug oder Autolink wegens grobe Nachlässigkeit oder durch die Fahrt des Fahrzeuges unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen Schäden erleiden, wird der Mieter als Einzelverantwortlicher für die Gesamtkosten gehalten.

Diese Verantwortlichkeit entfällt erst wenn Zahlungen von einer Versicherungs-gesellschaft oder von anderen Personen bei Autolink eingegangen sind.

Verkehrsverstösse und Straftaten. Der Mieter ist für alle Verkehrsverstösse und Straftaten während der Mietperiode verantwortlich.

Im Fall von Unfall, Schaden oder Diebstahl. Sollte das Fahrzeug in einem Unfall verwickelt werden, muss der Mieter Autolink so bald wie möglich informieren. Der Unfall muss mittels des blauen “Parte Europeo de Accidente” Formulars, das im Handschuhfach ist, gemeldet werden. Das Formular muss von den Teilnehmern im Unfall sowie evtl. Zeugen ausgefüllt und unterschrieben werden und muss eine Zeichnung sowie eine Beschreibung enthalten, die klar darstellt, wer am Unfall schuldig war. Sollte es nicht möglich sein sich über die Schuld zu einigen muss der Mieter die Polizei hinzuziehen. Im Falle eines Unfalls wird Autolink die gesammte Selbstbeteiligung behalten bis die Kosten von der Versicherungs-Firma erstattet worden sind.
Der Mieter muss Autolink über jeglichen Schaden am Fahrzeug informieren.
Bei Diebstahl ist der Mieter dafür verantwortlich einen Polizei-Bericht zu erhalten und eine Kopie davon an Autolink zu liefern.

Sollte der Mieter die erwähnten Bedingungen nicht erfüllen, wird er für den Gesammtbetrag der Schäden oder Kosten verantwortlich sein.

Fahrzeugrückgabe. Das Fahrzeug muss zur verabredeten Zeit und zum verabredeten Ort zurückgegeben werden. Ort und Zeit können mit Autolink bei ausreichender Vorwarnung vereinbart werden.

Mietperiode. Ein Miettag ist 24 Stunden. Sollte die Rücklieferung des Fahrzeug sich über eine Stunde verspäten, wird die Rate für einen halben Tag berechnet. Sollte die Verspätung mehr als 3 Stunden sein, wird die Rate für einen ganzen Tag berechnet.